Ober Italien - Aostatal (Valle d'Aosta)
Dokumente
DOKUMENTE UND VISA FÜR DIE EINREISE NACH ITALIEN
Die Zollbehörde befindet sich an allen Zugangsstellen nach Italien (Flughäfen, Häfen. Grenzübergänge) und ist der Kontrollpunkt für Warenimport Warenexport und Warentransit.
Die Aufgaben der Zollbehörde sind Kontrolle und Schutz für Gesundheit. Agrar- Industrie- und Handelspolitik, Schutz der Produkte und Markenzeichen.
Bekämpfung des Waffen-. Drogen-, Devisenhandels, des Handels mit radioaktiven Materialien, Wahrung des nationalen Kulturgutes und das der EU.
Die Zollbehörde kontrolliert auch alle zur EU gehörenden und nicht gehörenden Staatsangehörige bei der Ein- und Ausreise nach und aus Italien.
Ausweispapiere: Personalausweis ausgestellt von der Behörde des Wohnortes, für die Staatsbürger der EU-Länder, der Schweiz, von Slovenien, Kroatien, Malta und der Türkei.
Gültiger Pass und Einreisevisum für die nicht zur EU gehörenden Staatsbürger. Der Führerschein wird nicht als Personalausweis angesehen.
Dokumente für Autos, Motorräder und Anhänger: Zulassungsschein und internationale Versicherung (grüne Versicherungskarte) für Fahrzeuge und Anhänger.
IMPORT-EXPORT VORSCHRIFTEN
Seit dem 1. Januar 1993 bildet das Territorium der zur EU gehörenden Länder einen einzigen Raum, innerhalb dessen Personen, Waren und Kapital frei zirkulieren können. Reisende, die sich innerhalb der EU bewegen, können die Ware, die in Geschäften im Unterschied zu "Duty Freeshops" erworben haben, ohne Beschränkung und Formalitäten mit sich führen.
Jedoch ist für einige Warengruppen, die Herstellungs -oder Verbrauchersteuem unterliegen (Tabakwaren. Alkohol und alkoholische Getränke) die freie Zirkulation quantitativ beschränkt. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.fmanze.it
NOTWENDIGE BESCHEINIGUNGEN FÜR DIE ZOLLBEHÖRDE
Hunde und Katzen
Die Einfuhr ist erlaubt, wenn die Tiere mit einem Herkunftsnachweis und tierärztliches Gesundheitszeugnis (von den ausländischen öffentlichen in Italien anerkannten Gesundheitsbehörden ausgestellt) versehen sind, die die Identifikaücmsdaten von Tier und Besitzer enthalten.
Auf diesem Schein muß bestätigt sein, daß die Tiere für gesund befunden werden und gegen Tollwut geimpft sind seit mindestens 20 Tagen und seit nicht mehr als 11 Monaten nach Ausstellung des Gesundheitszeugnisses.
Andere Tiere
Die Einfuhr von Vögeln. Fischen, Fröschen und Landschildkröten ist erlaubt wenn sie einen Herkunftsnachweis dabei haben, ausgestellt von den Behörden des Herkunftslandes, in dem bescheinigt wind, daß das Tier einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen wurde und gegen Infektionskrankheiten immun ist.
Geschützte Arten
Aufgrund des Abkommens von Washington muß für die Einfuhr von geschützten Arten das Zertifikat CITES vorgezeigt werden.
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