Ober Italien - Aostatal (Valle d'Aosta)
Gesundheitswesen
Die Staatsbürger aus Ländern die Mitglieder der EU sind, haben Anspruch auf eine vollständige medizinische Betreuung unter der Voraussetzung, sie sind im Besitz eines gültigen Personalausweises s und des Formulars E111 (keine Pflicht).
Die Staatsbürger aus nicht zur EU gehörenden, aber mit Italien vertragsgebundenen Ländern, können eine zeitlich begrenzte medizinische Betreuung in Anspruch nehmen, während Personen die aus nicht mit Italien vertragsgebundenen Ländern stammen eine private Versicherung abschließen müssen.
Die Apotheken sind im allgemeinen Montags-Samstags, von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Einige haben auch Nacht- und Feiertagsdienst.
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