Der Gardasee
 
 
 
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Seen in Oberitalien  - Der Gardasee

 

 

 

 

Gardasee
  Immobilien  
     
     

 

Rund um den Gardasee gibt es die verschiedensten Angebote für Immobilien, sowohl für den Kauf als auch um Mieten.

Einige Immobilienagenturen haben sich darauf spezialisiert ihre Kunden von der Beratung über die Besichtigung bis hin zum endgültigen Kaufvertrag zu betreuen. Das Personal dieser Büros ist bestens in der Lage die Interessenten umfassend zu beraten, um bei der Suche nach der gewünschten Immobilie möglichst schnell Erfolg zu haben.

Darüberhinaus erledigen diese Agenturen alle Formalitäten auch nach dem Hauskauf. Eine Immobilie am Gardasee zu kaufen oder zu verkaufen ist entschieden einfacher und unkomplizierter geworden, ganz egal ob es sich dabei um eine Wohung oder um eine Villa handelt.

Es ist jedoch immer wichtig, darauf zu achten, dass man mit einer seriösen und erfahrenen Immobilienagentur zusammenarbeitet, die auch in das Register der Handelskammer eingetragen sein muss.

 


STEUERPFLICHT IN ITALIEN

Anders als in Deutschland unterliegt in Italien auch das selbst genutzte Immobilieneigentum der Einkommenssteuerpflicht. Mit Gesetz Nummer 504 vom 30. Dezember 1992 ist neben der Einkommenssteuer zusätzlich eine kommunale Grundbesitzsteuer (imposta comunale sugli immobili, abgekürzt „ICI") zu entrichten.

Wie bei der Einkommenssteuer dient der Katasterertrag (rendita catastale) als Bemessungsgrundlage. Anders als bei der Einkommenssteuer variiert die ICI von Gemeinde zu Gemeinde.
Quelle: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Rom


VORVERTRAG
Grundsätzlich anders als in Deutschland sehen italienische Vorverträge in der Regel eine so genannte caparra confirmatoria bzw. penitenziale vor. Hierbei handelt es sich um gesetzlich geregelte (Artikel 1385 f. codice civile) - nicht zwingende aber in der Praxis übliche - Vertragsstrafen.

Wird der Hauptvertrag z. B. nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeschlossen und bis dahin somit auch der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt, verfällt die Anzahlung des Käufers. Umgekehrt steht dem Erwerber bei Vertragsuntreue des Verkäufers ein Anspruch auf Rückerstattung der doppelten Anzahlung zu.


HAFTUNG
Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn in Italien haftet das Grundstück für alle noch nicht verjährten Steuerschulden, selbst falls diese nur bzw. auch die Rechtsvorgänger betreffen.

In diesem Zusammenhang sieht das Gesetz Nummer 164 vom 26. Juni 1990 die Erfordernis einer ausdrücklichen Erklärung des Verkäufers vor, wonach er das Kaufobjekt in der zuletzt fälligen Einkommenssteuererklärung angegeben hat. Anderenfalls haftet er gegenüber dem Erwerber.


KEINE „ZUG UM ZUG"-REGELUNG IN ITALIEN
Anders als in Deutschland geht in Italien der Immobilienbesitz bereits direkt bei der Vertragsunterzeichnung beim Notar und nicht erst bei Eintragung ins Grundbuch auf den Käufer über. Der komplette noch ausstehende Kaufpreis ist daher vor bzw. spätestens während der Vertragsunterzeichnung zu begleichen.


STEUER BEIM KAUF

Wer in Italien eine Immobilie als Privatperson erwirbt und diese als Zweitwohnsitz nutzt, muss mit einer Steuerbelastung durch Register-, Hypotheken- und Katastersteuer von insgesamt 10% des beurkundeten Kaufpreises rechnen. Als Steuergrundlage gilt seit 2006 der Katasterwert der Immobilie, also der Wert der beim Katasteramt eingetragen ist.